So funktioniert kunst huckepack

Gegenseitige Verpflichtung

 
Wer Kunst huckepack nimmt
- übernimmt die Verantwortung für das „Wohlergehen“ des Kunstwerkes, das dafür geschaffen wurde, gesehen zu werden und sich damit auseinanderzusetzen.
- verpflichtet sich, das Werk sachgerecht zu behandeln (sorgsamer Transport, Schutz vor Sonnenlicht, Feuchtigkeit u.ä.).
- verpflichtet sich, seine persönliche Sicht zu seinem Huckepack-Bild zu formulieren: Was hat mich angesprochen, dazu bewegt, dieses Bild auszuwählen? ... Dieser Beitrag wird zusammen mit einem Abbild des Kunstwerkes (ggf. gekürzt) auf der Homepage des Künstlers / der Künstlerin öffentlich gemacht, um das Gespräch über die Bilder in Gang zu halten.
Nicht verpflichtend, aber im Sinne des Huckepack-Gedankens wäre es, am Ort der Präsentation ein Buch für Anmerkungen zum Bild auszulegen, um dieses dann wieder den Künstlern zur Verfügung zu stellen.
- In besonderen Fällen (z.B. für eine Ausstellung) wird das Werk dem Künstler für begrenzte Zeit wieder zur Verfügung gestellt.
- Ein Huckepack-Kunstwerk kann – in Absprache mit den jeweiligen KünstlerInnen – an eine/n andere/n Interessen/in huckepack weitergegeben werden. Es kann nicht verkauft werden.
- Hat der / die Huckepack-Kunst-NutzerIn keine Verwendung mehr für das Werk, kann es an einen Interessenten in dem hier beschriebenen Sinne huckepack weitergegeben werden oder es geht an den / die KünstlerIn zurück. (Der Urheber wird darüber informiert.)

Die Künstler
- überlassen das Kunstwerk in seinem aktuellen Zustand unentgeltlich dem / der Huckepack-Nutzerin. Sie freuen sich über das Interesse des Huckepack-Nehmers.
- können das Werk weiterhin auf ihrer Homepage oder in anderen Medien veröffentlichen.
- bleiben selbstverständlich im Besitz der Urheberrechte/ Nutzungsrechte (z. B. Rechte zur Veröffentlichung und Reproduktion).